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   FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12   

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https://dejure.org/2012,52773
FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12 (https://dejure.org/2012,52773)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2012 - 2 V 2230/12 (https://dejure.org/2012,52773)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2012 - 2 V 2230/12 (https://dejure.org/2012,52773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die Finanzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Das ist im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsprüfung bereits im Aussetzungsverfahren zu beachten (vgl. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.03.1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570).

    Der Prozessstoff ist auf die präsenten Beweismittel beschränkt (vgl. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.03.1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570).

  • BFH, 11.05.2011 - V B 93/10

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.05.2011 V B 93/10.
  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210 , Urteil des Niedersächsischen FG 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008 S. 1077 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11

    Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Im Hauptsacheverfahren 2 K 2149/11 hat die Antragstellerin ergänzend vorgetragen, dass sie nicht nur durch die Gewerbeanmeldung selbst, sondern auch wiederholt und konkludent durch die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, bei denen die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten deutlich erkennbar dargestellt sei, Anträge auf Ist-Versteuerung gestellt habe.
  • FG Niedersachsen, 21.02.2008 - 16 K 385/06

    Besteuerung von Umsätzen nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210 , Urteil des Niedersächsischen FG 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008 S. 1077 ).
  • FG Berlin, 18.08.1999 - 7 B 7190/99
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
    Auf den Hinweis des Gerichts in der Eingangsverfügung, dass bei einer fehlenden konkludenten Gestattung der Ist-Versteuerung eine vorläufige Genehmigung im einstweiligen Rechtsschutz nur nach § 114 FGO möglich wäre (vgl. FG Berlin Beschluss vom 18.08.1999 7 B 7190/99, juris) ist die Antragstellerin nicht eingegangen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

    Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht des Senats auf das Verhältnis zwischen der Genehmigung der Ist-Versteuerung und der Umsatzsteuerfestsetzung übertragbar (ebenso Finanzgericht - FG - Berlin v. 18.08.1999 - 7 B 7190/99, juris; FG Berlin-Brandenburg v. 03.09.2012 - 2 V 2230/12, juris).
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